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Leistungen - Bewertungsanlässe

"Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen."
(Quelle:IFS Institut für Sachverständigenwesen e.V., Köln)

Zu den anwendbaren Bewertungsverfahren gehören u.a.:
  • die normierten Verfahren nach WertV wie:
    das Sachverfahren,
    das Ertragswertverfahren,
    das Vergleichswertverfahren.
  • und die nicht normierten Verfahren wie:
    das Residualverfahren,
    die Discount Cash-Flow-Methode,
    das vereinfachte Ertragsverfahren,
    das Beleihungswertverfahren,
    das Mietwertverfahren,
    die Bedarfswertermittlung.
  Sachverständigenbüro Stefan Elbers  ·  Münster: T 0251 87126-31  ·  Bocholt: T 02871 29205-87