Leistungen - Bewertungsanlässe
"Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt,
erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.
Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche
Bestellung einzuführen."
(Quelle:IFS Institut für Sachverständigenwesen e.V., Köln)
Zu den anwendbaren Bewertungsverfahren gehören u.a.:
- die normierten Verfahren nach WertV wie:
das Sachverfahren, das Ertragswertverfahren, das Vergleichswertverfahren.
- und die nicht normierten Verfahren wie:
das Residualverfahren, die Discount Cash-Flow-Methode, das vereinfachte Ertragsverfahren, das Beleihungswertverfahren, das Mietwertverfahren, die Bedarfswertermittlung.
|