A - Z - Wertermittlung
Bedarfswert § 138 BewG
Die Bedarfsbewertung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Im Rahmen der Bedarfsbewertung
werden Grundbesitzwerte gesondert zum 1. Januar 1996 festgestellt, wenn sie
für die Erbschaftsteuer oder Grunderwerbssteuer erforderlich sind. Damit werden
Einheitswerte im Rahmen der Erbschaftssteuer ab 1. Januar 1996 und bei der Grunderwerbsteuer
ab 1. Januar 1997 entsprechend ersetzt und nicht mehr angewandt. Der Bedarfswert
wird in einem standardisierten Verfahren festgestellt. Liegt der Bedarfswert
über dem Verkehrswert des Grundstückes und weist der Steuerpflichtige dies durch
ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
nach, ist der niedrigere Wert festzustellen (sog. Öffnungsklausel).
Beleihungswert § 12 Hypothekenbankgesetz (HypBankG)
Der Beleihungswert ist ein Begriff aus dem Bankensegment. Bei der Ermittlung
des Beleihungswertes spielen insbesondere die Dauerhaftigkeit und die Nachhaltigkeit
der Eigenschaften und Erträge des Grundstücks eine Rolle. So wird der Beleihungswert
eines Grundstücks zurückhaltend und mit Vorsicht geschätzt und darf den sorgfältig
ermittelten Verkaufswert nicht übersteigen.
Bodenwert vgl. §§ 13-14 WertV
Der Bodenwert versteht sich in der Regel als Wert des freigelegten bzw. unbebauten
Grundstücks bei üblicher und (planungs- sowie bauordnungs-) rechtlich zulässiger
sowie wirtschaftlich optimaler Nutzung. Dabei bestimmt sich der Wert des Grundstücks
unter der Fiktion keine wesentlichen Bestandteile zu besitzen. Der Bodenwert
wird in der Regel auf der Grundlage von Vergleichskaufpreisen im Vergleichswertverfahren
ermittelt. Neben oder anstelle von Preisen für Vergleichsgrundstücke können
auch geeignete Bodenrichtwerte herangezogen werden. Abweichungen des Bodenrichtwertes
vom zu bewertenden Grundstück sind durch Zu-oder Abschläge oder in anderer Weise
zu berücksichtigen.
Bodenrichtwert § 196 BauGB
Bodenrichtwerte sind auf der Grundlage der Kaufpreissammlung von den örtlich
zuständigen Gutachterausschüssen ermittelte durchschnittliche Lagewerte des
Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken (Bodenrichtwertzone). Sie sind für
die Bodenwertermittlung geeignet, wenn sie hinreichend bestimmt sind. D.h. sie
sollten den nach örtlichen Verhältnissen, der Lage und dem Entwicklungszustand
gegliedert und nach Art und Maß der baulichen Nutzung, dem erschließungs-(beitrags)rechtlichen
Zustand und der jeweils vorherrschenden Grundstücksgestalt bestimmt sein.
Buchwert
Der Buchwert ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Mit diesem Wert, wird ein
Wirtschaftsgut in der Handels- und Steuerbilanz auf der Aktiv- oder der Passivseite
ausgewiesen. Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die Obergrenze für den
Buchwert. Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um die Abschreibung,
die Untergrenze bei abnutzbaren Gütern.
Einheitswert
Der Einheitswert wird für steuerliche Zwecke berechnet. Der Einheitswert ist
Grundlage für die Berechnung und Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer (bis
1996 auch für die Erbschaft- und Schenkungssteuer). Der Einheitswert wird in
einem vereinfachten (pauschalierten) Ermittlungsverfahren berechnet. Liegt der
Einheitswert über dem Verkehrswert des Grundstückes und weist der Steuerpflichtige
durch ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen den niedrigeren Verkehrswert nach, ist der niedrigere Wert
festzustellen (sog. Öffnungsklausel).
Ertragswertverfahren
Zur Ermittlung des Verkehrswerts sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren,
das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Steht für
einen Erwerber oder die Errichtung vergleichbarer Objekte üblicherweise die
zu erzielende Rendite im Vordergrund wird im gewöhnlichen Geschäftsverkehr das
Ertragswertverfahren angewandt. Bei der Anwendung des Ertragswertverfahrens
ist der Wert der baulichen Anlagen, insbesondere der Gebäude, getrennt vom Bodenwert
auf der Grundlage des Ertrags zu ermitteln.
market value
Market value ist ein Angelsächsicher Wertbegriff. Der Market value ist der wahrscheinlichste
zu erzielende Verkaufspreis, wenn dem Verkäufer zuvor eine hinreichende Zeitspanne
zur Vermarktung zur Verfügung steht. Sinngemäß ist er identisch mit dem Verkehrswert.
Markt-Rating
Markt-Rating bzw. Objekt-Rating versteht sich als systematische Erfassung, Kategorisierung
und Analyse der wesentlichen Chancen und Risiken von Immobilien. Das Rating
liefert eine Aussage über die zukünftige Entwicklung der Immobilien gegenüber
vergleichbaren Objekten. Diese werden möglichst auf Basis struktureller Modelle
sowie auf detaillierte Markt-, Objekt- und Transaktionsdaten erstellt.
Marktwert
Der Marktwert ist eine seltenere, veraltete Bezeichnung für den Verkehrswert.
Objekt-Rating
siehe Markt-Rating
Portfoliowert / Portfoliobewertung
Die Bewertung von Immobilienportfolios können durch Transaktionen, Finanzierungen,
Portfolioanalysen, Bilanzierung, Unternehmensveränderungen und Verbriefung veranlasst
werden. Das Markt- und Objektrating können neben der reinen Bewertung des Portfolios
wichtige Informationen liefern.
Residualwert
Der Residualwert kann zur Ermittlung des Bodenwertes herangezogen werden, wenn
der Bodenwert nicht unmittelbar aus Vergleichswerten ermittelt werden kann.
In der Regel wird das Residualwertverfahren aber im Rahmen von Projektentwicklungen
eingesetzt, wenn ein Investor wissen möchte, welchen maximalen Grundstückspreis
er zahlen kann, um das Projekt wirtschaftlich zu realisieren (Investorenmethode).
Sachwertverfahren
Zur Ermittlung des Verkehrswerts sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren,
das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Steht für
einen Erwerber oder die Errichtung vergleichbarer Objekte üblicherweise die
Eigennutzung (Bausubstanz) im Vordergrund, wird im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
das Sachwertverfahren angewandt. Bei der Anwendung des Sachwertverfahrens ist
der Wert der baulichen Anlagen, insbesondere der Gebäude, getrennt vom Bodenwert
nach Herstellungswerten zu ermitteln.
Versicherungswert
Der Versicherungswert ist der versicherte Wert der Gebäude und sonstiger Aufbauten
eines Grundstücks, er orientiert sich am Wiederbeschaffungswert der Immobilie.
Vergleichswertverfahren
Zur Ermittlung des Verkehrswerts sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren,
das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. In diesem
Verfahren sind Kaufpreise für bebaute und unbebaute Grundstücke zu verwen den,
die hinsichtlich ihrer wertbestimmenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück
hinreichend übereinstimmen. Die Praxis zeigt, dass dieses Verfahren bei unbebauten
Grundstücken und ggf. auch Eigentumswohnungen herangezogen werden kann, wenn
genügend Verkaufsfälle bekannt sind.
Verkehrswert
Der Verkehrswert wird gemäß § 194 BauGB "durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt,
auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den
Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne
Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Zur Ermittlung des Verkehrswertes wird nach den Vorschriften der Wertermittlungsverordnung
(WertV) das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren
oder mehrere dieser herangezogen. Die zur Verkehrswertermittlung angewandten
Verfahren sind nach der Art des Gegenstands der Wertermittlung unter Berücksichtigung
der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehen den Gepflogenheiten und den sonstigen
Umständen des Einzelfalls zu wählen.
Die jeweilige Wahl ist zu begründen.
Verkaufswert
Der Verkaufswert kommt als Begriff nur in den Beleihungsgrundsätzen von Bankinstituten
vor. In der Praxis wird damit ein Wert verstanden, zu dem das Objekt verkaufbar
ist. Zu unterscheiden sind hierbei Werte bei beabsichtigtem schnellem Verkauf
und Werte, die als bestmöglicher Preis zu verstehen sind.
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